Wie funktioniert ruhrarmut?

Die Stiftung ruhrarmut wurde im Dezember 2015 gegründet und ist eine gemeinnützige Stiftung. Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung:

  • hilfsbedürftiger Personen und
  • Förderung von Bildung und Erziehung

Sinn dieses, in der Satzung definierten, Stiftungszwecks ist es, Menschen, die von Armut betroffen sind, zu helfen bzw. Armut vorzubeugen. Als Förderstiftung werden gemeinnützige Organisationen, die im Sinne des Stiftungszwecks für Menschen im Ruhrgebiet tätig sind oder einzelne Personen und Familien, die von Armut betroffen sind, unterstützt. Hierbei sind die folgenden Aspekte von besonderer Bedeutung:

Unabhängigkeit: Die Stiftung ist unabhängig. Das heißt, sie ist weder parteipolitisch noch konfessionell gebunden. Dies garantiert eine unabhängige Arbeitsweise. Einzig der Stiftungszweck bestimmt das Handeln des Vorstands und damit die Verwendung der Erträge aus dem Stiftungsvermögen.

Keine Personalkosten: ruhrarmut arbeitet ohne Personal und der Vorstand arbeitet ehrenamtlich. Letzteres ist in § 6, Abs. 7 der Satzung festgelegt.

Transparenz und Information: Der Vorstand hat der Stiftungsbehörde eine Jahresabrechnung mit Vermögensübersicht und einen Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks zur Prüfung vorzulegen. Die wesentlichen hierin enthaltenen Informationen werden zusammenfassend auf der Web-Seite veröffentlicht. Dies geschieht:

  • zum Zweck die Stifter zu bestärken eine richtige Entscheidung mit der Unterstützung der Stiftung getroffen zu haben und
  • mit der Hoffnung, dass diese Stifter in ihrem Umfeld, sei es bei Freunden, Bekannten oder im Arbeitsumfeld weitere Stifter suchen.

Wie funktioniert ein Stiftung?

Eine Stiftung verfolgt mit Hilfe eines Vermögens einen Zweck. Das Vermögen darf nicht angegriffen werden, sondern nur dessen Erträge sind entsprechend des Stiftungszwecks verwendbar.

Die Stiftungssatzung ist das Herz einer Stiftung. In ihr werden alle Dinge festgelegt, die zum Betrieb einer Stiftung erforderlich sind. So z.B. der Stiftungszweck, die Gremien wie den Vorstand sowie dessen Aufgabe und Zusammensetzung.

Der Stiftungszweck beschreibt den Grund warum Stifter oder Zustifter eine Stiftung gegründet haben bzw. nach deren Gründung mit zusätzlichem Vermögen ausstatten. Er stellt die Motivation dar, warum eine Stiftung gegründet wird.

Das Stiftungsvermögen bleibt dauerhaft erhalten und wird bei der Stiftungsgründung durch die Stiftungsgründer zur Verfügung gestellt. Durch Zustiftungen ist es im weiteren Verlauf möglich, das Stiftungsvermögen zu erhöhen. Durch diese Zustiftungen erhöhen sich auch die Erträge, die zum Stiftungszweck eingesetzt werden.

Gemeinnützige Stiftungen sind steuerbegünstigt. Das heißt, dass Zuwendungen an die Stiftung steuerlich absetzbar sind.

Kontrolle: Gemäß § 7 des Stiftungsgesetzes NRW ist der Stiftungsvorstand verpflichtet, der Stiftungsbehörde innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres eine Jahresabrechnung mit einer Vermögensübersicht und einen Bericht über die Erfüllung der Stiftungszwecke zur Prüfung vorzulegen.

Die Prüfung übernimmt die Stiftungsbehörde oder eine vom Gesetzgeber zugelassene Instanz sofern sich diese Prüfung auch auf die Erhaltung des Stiftungsvermögens und die satzungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel erstreckt.