Jede Unterstützung ist wichtig und hilft gegen Armut

Sie können ruhrarmut auf zweierlei Weise unterstützen:

  • Zustiftungen erhöhen das Stiftungsvermögen, das nicht aufgebraucht werden darf, und führen zu dauerhaft höheren Stiftungserträgen. Mit einer Zustiftung erhöhen Sie also nachhaltig die Ertragssituation und damit den jährlichen Handlungsspielraum von ruhrarmut.
  • Spenden werden unmittelbar im Jahr des Zugangs eingesetzt.

Wenn Ihr Ziel es ist, dass die jährlichen Stiftungserträge von ruhrarmut steigen sollen, z.B. aufgrund einer sich abzeichnenden Verschärfung der Armutssituation, dann tätigen Sie bitte eine Zustiftung.

Geben Sie im Zweck des Überweisungsträgers bitte entweder „Zustiftung“ oder „Spende“ an. Fehlt dieser Hinweis wird Ihre Zuwendung als Zustiftung verwendet.


Die Bankverbindung

Empfänger: stiftung ruhrarmut

Bank: Sparkasse Bochum

BLZ: 430 500 01

Konto Nr.: 159 4423

IBAN: DE41 4305 0001 0001 5944 23


Die Zuwendungsbestätigung

Sie erhalten von ruhrarmut zum Nachweis für das Finanzamt eine Zuwendungsbestätigung. Zu diesem Zweck benötigen wir Ihre Postanschrift. Diese können Sie im Zweck des Überweisungsträgers angeben oder uns in einem Anschreiben oder per mail zukommen lassen.


Hinweise

Je nach Art bzw. Höhe Ihrer Unterstützung und Ihrer persönlichen Einkommenssituation kann es sinnvoll sein, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen. (z.B. Verteilung der Zuwendung über mehrere Jahre, Obergrenzen bzgl. Absetzbarkeit)

Für den Fall, dass Sie Teile Ihres Vermögens im Rahmen einer Nachlassregelung, z.B. eines Testamentes, an die Stiftung übertragen möchten, raten wir Ihnen, die Hilfe eines Notars in Anspruch zu nehmen. Nur so können Sie sicher sein, dass gemäß Ihrem Willen verfahren wird.

Sollten Sie Fragen haben, z.B. hinsichtlich der Art Ihrer Zuwendung, können Sie uns gerne eine E-Mail senden oder anrufen.